Sonderangebote in Ehren. Doch hinter diesem Schild befindet sich ein Fussgängerstreifen... (Bild: Markus Nobs).Werbeschilder - oder so genannte "Kundenstopper" - sind nicht nur bewilligungspflichtig und das Aufstellen auf öffentlichem Boden damit nicht erlaubt. Sie gefährden in hohem Mass auch die Verkehrssicherheit, weil sie die Sicht stark beeinträchtigen können.
Das Mercato in Aarberg hat gut reagiert. Auf den Hinweis, dass mit dem Aufstellen dieses Schildes Fussgängerinnen und Fussgänger (aufgrund ihrer Körpergrösse insbesondere Kinder) beim Ueberqueren des Zebrastreifens gefährdet sind, wurde das Schild sofort vom unglücklichen Standort entfernt.
So positiv reagieren längst nicht alle. Verständlicherweise will man seine Ware anpreisen und ist auf Umsatz angewiesen. Sobald jedoch die Sicherheit gefährdet ist, sollte es aber selbstvertändlich keine Kompromisse geben. Benachteiligt sind oft auch geh- oder sehbehinderte Personen, welche auf solche "Kundenstopper" im Fussgängerbereich treffen, diese zu spät erkennen oder sie nur mit Mühe umgehen können.
Beim abgebildeten Fussgängerstreifen auf der Rössli-Kreuzung (Kantonsstrasse) besteht noch ein weiteres Problem: Die Beleuchtung des Uebergangs ist mangelhaft. Dies in Zeiten, wo der dortige Baum "im Laub" ist. Durch das dichte Laubwerk wird ein grosser Teil des Lichtkegels verdeckt und die an dieser Stelle wartenden Fussgängerinnen und Fussgänger stehen schlichtweg im Schatten.
Kennen Sie weitere mangelhafte Beispiele in Bezug auf die Verkehrssicherheit in Aarberg? Schreiben Sie uns ein Mail (aarberger@facebook.com). Gerne werden wir diese Situatonen den entsprechenden Stellen (Gemeinde, Kanton, Private) mit einem Hinweis auf die nicht optimalen oder gefährdenden Situationen zukommen lassen.
Redaktion Aarberger.ch
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